Ausgangssperre wird nach Gerichtsurteil aufgehoben – Kreisspitze: Notwendigkeit der Kontaktreduktion bleibt –Immer angespanntere Situation in Kliniken
Main-Kinzig-Kreis. „Es ist offensichtlich so, dass für die Umsetzung einer nächtlichen Ausgangssperre nicht das Gesamtlagebild in einem Landkreis ausschlaggebend ist, sondern ausschließlich der Blick auf den nackten Inzidenzwert“, kommentiert Landrat Thorsten Stolz eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt vom Freitag. „Unsere Betrachtung der Gesamtsituation der Corona-Pandemie, der Situation in den Krankenhäusern, insbesondere auf den Intensivstationen, der Entwicklung des Infektionsgeschehens und der Verbreitung der britischen Mutante im Kreisgebiet spielt de facto bei der Bewertung von Maßnahmen für die Eindämmung keine Rolle. Das müssen wir zur Kenntnis nehmen.“ Ein Kläger hatte für sich das Recht erstritten, die seit diesem Dienstag geltende Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr nicht beachten zu müssen. „Diese Entscheidung haben wir zu respektieren, halten sie allerdings für falsch“, so der Landrat.
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