DGB verweist auf gesetzliche Änderungen für Arbeitnehmer
Hanau. Wie jedes Jahr ändert sich der gesetzliche Rahmen zum 1. Januar. Die Branchenmindestlöhne werden 2016 in vielen Branchen angehoben. Es gibt mehr Kindergeld und die Hartz-IV-Sätze steigen leicht. Der DGB informiert, welche Auswirkungen diese Änderungen für Beschäftigte und Sozialversicherte haben.
In mehreren Branchen steigen zum 1. Januar die tariflich vereinbarten und für allgemeinverbindlich erklärten Branchenmindestlöhne. „Dazu gehören das Baugewerbe, wo künftig Stundenlöhne von wenigstens 11,25 Euro gezahlt werden müssen und das Dachdeckerhandwerk mit 12,05 Euro“, sagte Ulrike Eifler, Geschäftsführerin des DGB Südosthessen. „In der Gebäudereinigung sind es bei der Innen- und Unterhaltsreinigung 9,80 Euro und im Bereich der Glas- und Fassadenreinigung 12,98 Euro.“ Hinzu kommen die Abfallwirtschaft (9,10 Euro), die Berufliche Aus- und Weiterbildung (14 Euro), das Elektrohandwerk (10,35 Euro), Forstliche Dienstleister und Gartenbau (8 Euro), Geld- und Wertdienstleister (10,11 bis 12,56 Euro) sowie Geld- und Werttransporte (11,80 bis 15,73 Euro). Für die Pflegebranche gelten künftig Mindestlöhne von 9,75 Euro.
Für Empfänger von Hartz IV steigt der monatliche Regelsatz um drei bis fünf Euro. Ein alleinstehender Erwachsener erhält künftig 404 Euro. Bei Paaren in einer Bedarfsgemeinschaft sind es 364 Euro. Kinder im Alter von null bis fünf Jahren erhalten künftig 237 Euro, Kinder von sechs bis 13 Jahren erhalten 270 Euro und Kindern von 14 bis 17 Jahren stehen 306 Euro zu. Außerdem endet die Familienversicherung: Jeder Arbeitslosengeld II-Empfänger, inklusive Jugendliche ab 15 Jahren, wird nun eigenständiges Mitglied einer Kranken- und Pflegekasse.
Der DGB weist zudem darauf hin, dass sich das Kindergeld ab dem 1. Januar um zwei Euro pro Monat auf 190 Euro erhöht. Neu ist auch: Für den Bezug von Kindergeld muss der Familienkasse die Steuer-Identifikationsnummer mitgeteilt werden. Erforderlich sind die Steuer-Identifikationsnummern des Kindes, für das Kindergeld beantragt wird und des Elternteils, der den Kindergeldantrag stellt oder bereits Kindergeld bezieht. Zudem steigt der steuerliche Grundfreibetrag auf 8.652 Euro, der Kinderfreibetrag auf 7.248 Euro. Diese Freibeträge stellen sicher, dass der Staat das Einkommen für den notwendigen Lebensunterhalt von Erwachsenen und Kindern nicht besteuert.
In der Rentenversicherung steigt die neue monatliche Beitragsbemessungsgrenze auf 6.200 Euro und damit 74.400 Euro im Jahr. Bis zu dieser Einkommensgrenze müssen Arbeitnehmer im nächsten Jahr Beiträge zur Rentenversicherung abführen. Der steuerpflichtige Rentenanteil steigt von 70 auf 72 Prozent. Es bleiben also nur noch 28 Prozent der ersten vollen Bruttojahresrente steuerfrei. Dies gilt allerdings nur für in 2016 hinzukommende Rentnerjahrgänge. Bei Bestandsrenten bleibt der festgesetzte Rentenanteil bestehen. (DGB)