Mitgliederversammlung am 14.11.2015 in Nidderau - Foto: PM -
Nidderau. Am Samstag den 14.11.2015 fand in Nidderau die turnusmäßige Mitgliederversammlung des Lohnsteuerhilfeverein Hessen e.V. statt. Der 1982 in Nidderau gegründete Verein hat heute seinen Vereinssitz in Frankfurt am Main und ist der drittgrößte Lohnsteuerhilfeverein Hessens mit mehr als 10.000 Mitgliedern (inkl. Ehepartner).
Auf der diesjährigen Versammlung, an der rund 30 Mitglieder teilnahmen, wurde nach nunmehr 33-Jahren eine neue Vereinssatzung einstimmig beschlossen. Ebenso wurde der Vorstandsvorsitzende, der Nidderauer Steuerberater Dieter P. Gonze, nach 33 Jahren erneut im Amt bestätigt und für weitere fünf Jahre gewählt. Mit im Vorstand sind ebenso unverändert die Finanzwirtin Elsbeth Hix-Fink aus Langenselbold, Herr Horst Kirschenhofer aus Butzbach und Herr Max Gonze aus Frankfurt am Main.
Vorstand von links: Max Gonze, Elsbeth Hix-Fink, Horst Kirschenhofer, Dieter P. Gonze - Foto: PM -
Neben dem Vorstand wurden auch 23 Mitgliedervertreter gewählt, die nach der neuen Satzung zukünftig die Mitgliederrechte auf den jährlichen Mitgliedervertreterversammlungen wahrnehmen werden. Die Versammlung fand unter der Aufsicht von zwei Vertretern der Aufsichtsbehörde, der Oberfinanzdirektion Frankfurt am Main statt, die im Rahmen ihrer Aufgaben auch an Versammlungen von Lohnsteuerhilfevereinen teilnehmen können. Es kam zu keinen Beanstandungen.
Der Vorstandsvorsitzende, Dieter P. Gonze, sprach in seinem Tätigkeitsbericht u.a. über die Probleme die Bürger bei der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche gegenüber der Finanzbehörde haben und über den Plan der Finanzverwaltung zur Umstellung auf eine vollständig maschinelle Bearbeitung elektronisch zu übermittelnder Steuererklärungen. Der Vorstandsvorsitzende warnte davor, persönliche Daten – ohne rechtliche Vorprüfung – direkt vom „Wohnzimmer aus“ online an die Finanzverwaltung zu senden und darüber hinaus elektronische Fragenkataloge abzuarbeiten deren Sinn und Zweck dem Bürger nicht erkenntlich sind.
Die Lohnsteuerhilfevereine bieten, nach Ansicht des Vorstands, in der BRD eine beispielhafte und hochspezialisierte Vertretung von Arbeitnehmern und Ruheständlern gegenüber den Finanzbehörden im Rahmen der vom Gesetzgeber ausdrücklich eingeräumten Beratungsbefugnis. Die beitragspflichtige Mitgliedschaft führt darüber hinaus zu keinen weiteren Kosten und Gebühren.
Weitere Infos unter www.lohi-hessen.de.