Berlin. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) und die Finanzverwaltung haben mit Schreiben vom 26. Februar 2021 ihre bisherige Auffassung zur Nutzungsdauer von Computer und Software geändert. Die bisher in der AfA-Tabelle für allgemeine Anlagegüter enthaltene Nutzungsdauer für Computer wird von drei Jahren auf ein Jahr herabgesetzt. (BMF)