Hessen. Junge Menschen in Hessen können künftig den Moped-Führerschein bereits mit 15 Jahren machen. Dies teilte das Wirtschafts- und Verkehrsministerium in Wiesbaden mit. Ende Juni hat das Kabinett beschlossen, das Mindestalter für die Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse AM von 16 auf 15 Jahre herabzusetzen. Die Verordnung, in der dies geregelt wird, tritt am Freitag (10. Juli) in Kraft.
„Für junge Menschen ist von den Eltern unabhängige Mobilität sehr wichtig. Das Schülerticket Hessen ist ein bundesweit einmaliges Angebot für alle Schülerinnen, Schüler und Azubis, das mit einem schrittweisen Ausbau des Nahverkehrs auch im ländlichen Raum einhergeht. Mit dem Moped-Führerschein ab 15 Jahren eröffnen wir nun eine zusätzliche Mobilitätsoption, die von vielen gerade im ländlichen Raum gefordert wird. Das soll ein Beitrag zur Lebensqualität der Jugendlichen vor allem in ländlich geprägten Regionen Hessens sein, etwa für weitere Wege zum Ausbildungsunternehmen", sagte Verkehrsminister Tarek Al-Wazir zu der neuen Regelung.
„Allerdings ist klar, dass motorisierte Zweiradfahrer im Straßenverkehr besonders oft verunglücken. Sicherheit im Straßenverkehr steht für uns an erster Stelle. Deswegen haben wir die Verordnung auf drei Jahre befristet", sagte der Minister. In diesen drei Jahren würden die Auswirkungen der Absenkung des Mindestalters auf die Verkehrssicherheit untersucht. „Nach Ablauf der drei Jahre wird entschieden, ob 15-Jährigen in Hessen das Mopedfahren dauerhaft erlaubt wird."
Mit dem Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 5. Dezember 2019 hatte der Bund die Länder ermächtigt, das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse AM auf 15 Jahre abzusenken. Von dieser Ermächtigungsgrundlage macht Hessen jetzt Gebrauch. In Deutschland wird dies unterschiedlich umgesetzt: Die Möglichkeit, bereits mit 15 Jahren einen Moped-Führerschein zu machen, gibt es etwa auch in den Nachbarländern Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Thüringen, nicht aber in Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen. (Wirtschaft.Hessen)
Dazu der ADAC: Der ADAC Hessen-Thüringen begrüßt das gesenkte Mindestalter von 16 auf 15 Jahren für den Mopedführerschein (AM 15) für Jugendliche auch in Hessen. Dadurch kann vor allem die teils schwierige Mobilitätssituation von jungen Menschen auf dem Lande verbessert werden. Es wäre jedoch eine bundeseinheitliche Regelung wünschenswert gewesen, da einige Jugendliche an Landesgrenzen aufgrund der unterschiedlichen Gesetzeslage ihren Roller stehen lassen müssen. Bisherige Untersuchungen haben gezeigt, dass die Alterssenkung beim Mopedführerschein nicht zu überproportional vielen Unfällen führt. Der Zugewinn an Mobilität ist hier höher zu gewichten. (ADAC)