Vorstellung des Mieterführerscheins bei einer Pressekonferenz der Baugesellschaft Hanau - Foto: Gottlieb -
Hanau. Wohnen ist ein Grundbedürfnis und Menschen streben nach den eigenen vier Wänden. Dabei soll die eigene Wohnung Schutz, Privatsphäre und Wohlbehagen bieten, gleichzeitig aber auch Selbstständigkeit und Unabhängigkeit ermöglichen. Ziel des Mieterführerscheins ist es, Menschen fit für die erste eigene Wohnung zu machen. Zielgruppe des Mieterführerscheins sind daher vor Allem Jugendliche und junge Erwachsene die von Zuhause ausziehen möchten, sowie Benachteiligte und/oder gehandicapte Menschen mit dem Wunsch nach einer eigenen Wohnung und Interesse am Führerschein. Aber auch an Geflüchtete, Migranten oder Asylbewerber mit erster eigener Wohnung in Deutschland und Mieter in (noch oder ehemals) gefährdeten oder prekären Wohnsituationen, die die Bereitschaft zur Absolvierung des Kurses mitbringen.
Die Hürden zur ersten eigenen Wohnung beginnen bereits bei der Suche nach einer passenden Wohnung und der Gestaltung einer zielführenden Wohnungsbewerbung. Oft fehlt es an ausreichendem Wissen über Rechte und Pflichten eines Mieters. Neben zahlreichen finanziellen und rechtlichen Fragen ergeben sich aus einem Mietverhältnis immer auch eine Vielzahl von Anforderungen und Regeln für das Zusammenleben vieler Menschen in einem Haus.
Dementsprechend sind die Kursinhalte zur Erlangung eines Mieterführerscheins so gestaltet, dass sich zukünftige Mieter ein breites und praxisorientiertes Wissen zum Thema Wohnen erarbeiten können und fit gemacht werden für die Anmietung einer ersten eigenen Wohnung. Theoretische Lerninhalte, vermittelt durch die GfW, werden dabei durch Praxisteile, veranschaulicht durch die BGH, ergänzt und begreifbar gemacht. Für die Teilnahme an den Kursen müssen die Teilnehmer einen Kostenbeitrag entrichten. Die Kurse enden mit dem Absolvieren einer Abschlussprüfung und dauern, je nach Zielgruppe, zwei bis vier Tage.
Absolventen des Kurses erhalten nach erfolgreicher Prüfungsteilnahme ein Zertifikat, Ihren Mieterführerschein. Der Mieterführerschein soll verbindlichen Charakter haben und zeigt die Eigeninitiative des Bewerbers. Der Führerschein wird daher auch bei Behörden und Ämtern entsprechend vorgestellt und öffentlich beworben, um eine entsprechende Relevanz und einen hohen Bekanntheitsgrad zu erhalten. (BauHu)